Examinierte Pflegefachkraft · seit 2008 in der Pflege
Ihr Anker im Alltag.
Halt, der den Alltag leichter macht.
Alltagsbegleitung und Entlastung an der Ostseeküste — für Menschen mit Pflegegrad in
Ribnitz-Damgarten und Umgebung. Kein Pflegedienst. Jemand, der Zeit mitbringt.
Kein Pflegedienst. Sondern jemand, der da ist — mit Zeit im Gepäck.
Keine Grundpflege, keine Behandlungspflege, keine 24-Stunden-Betreuung. Dafür Begleitung,
Struktur und Entlastung — für Sie und für Ihre Angehörigen.
Spaziergänge & Begleitung
Gemeinsam an die frische Luft — im eigenen Tempo, mit einem Arm zum Einhaken.
Arztbesuche
Begleitung zu Terminen — hin, dabei, zurück. Damit nichts untergeht.
Einkäufe & Botengänge
Der Wocheneinkauf, die Post, die Apotheke — erledigt oder gemeinsam.
Gespräche & Vorlesen
Zeit zum Zuhören. Eine Zeitung, ein Buch, ein Nachmittag, der nicht still ist.
Haushaltsorganisation
Ordnung, Termine, der Überblick — kleine Dinge, die den Alltag tragen.
Unterstützung bei Anträgen
Formulare, Pflegekasse, Hilfsmittel — Papierkram, der nicht liegen bleiben muss.
Fahrdienst
Ich begleite Sie zu Terminen, Einkäufen oder besonderen Anlässen — diskret, zuverlässig und in einer Atmosphäre, die sich wie ein privater Komfortraum anfühlt. Jede Fahrt ist Teil der Alltagsbegleitung und ausschließlich für meine eigenen Kundinnen und Kunden bestimmt. Für Sie bedeutet das: Mobilität mit echter Nähe und spürbarer Entlastung.
Es handelt sich nicht um Taxi- oder Krankenfahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG); ein Personenbeförderungsschein ist daher nicht erforderlich.
Etwas anderes im Sinn?
Sagen Sie mir einfach, was ansteht. Vieles lässt sich einrichten.
Nicht „Stunden nach Absprache". Vier klar benannte Pakete — damit Sie auf einen Blick
sehen, was zu Ihnen passt. Die Ziffern zeigen, wie sich die Stunden zusammensetzen.
Unsere Leistungen zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach §35a EStG: Bis zu 20 % der Arbeitskosten lassen sich steuerlich geltend machen — soweit Sie die Kosten selbst tragen. Was die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstattet, zählt dabei nicht mit.
* Ehrlich zur Abrechnung
Die Anerkennung nach der UntAngLVO M-V ist beantragt. Sobald sie vorliegt, ist die Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI möglich. Bis dahin sage ich es lieber klar, als etwas zu versprechen, das noch aussteht.
Seit 2008 in der Pflege.
Jetzt mit der Zeit, die es braucht.
Ich bin examinierte Pflegefachkraft — von der Bodden-Klinik über die ambulante und
akutstationäre Pflege bis zur außerklinischen Intensivpflege.
„mein AlltagsAnker" ist meine Art, das zu tun, wofür im Klinikalltag nie genug Zeit
blieb: da sein, zuhören, den Alltag ein Stück leichter machen. Ich möchte Hürden
abfangen, bevor sie zur Belastung werden.
Examinierte Pflegefachkraft
GKP · PDL · außerklinische Intensivpflege
Pflegeberater letzte Lebensphase
Ausbilder für Erste Hilfe
Maximilian Schulze
Alltag mit Anker
Begleitung sieht nicht nach Pflegedienst aus. Sie sieht nach Alltag aus.
Sicherheit & Vertrauen
Bei einer Leistung in Ihrer Wohnung ist Vertrauen das eigentliche Produkt.
01
Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis liegt vor und wird auf Wunsch vorgelegt.
02
Berufshaftpflicht
Abgesichert über eine Berufshaftpflichtversicherung (Allianz).
03
Verschwiegenheit
Was in Ihrer Wohnung besprochen wird, bleibt dort. Schriftlich zugesichert.
04
Feste Zeiten, feste Person
Sie bekommen keine wechselnden Kräfte, sondern eine verlässliche Ansprechperson.
Bewertungen — Platz reserviert
Bewusst noch nicht sichtbar: eine leere Bewertungssektion schadet mehr, als sie nützt.
Sie wird eingeblendet, sobald echte Rückmeldungen vorliegen.
So läuft es ab
Vier Schritte — der erste kostet nichts.
01
Sie melden sich
Ein Anruf, eine WhatsApp-Nachricht oder das Rückruf-Formular. Sie sagen kurz, worum es geht — mehr braucht es nicht.
02
Wir lernen uns kennen
Ich komme zu Ihnen nach Hause. Kostenlos und unverbindlich. Wir schauen gemeinsam, was gebraucht wird und ob die Chemie stimmt.
03
Wir halten es fest
Passendes Paket, feste Zeiten, klare Vereinbarung. Sie wissen genau, was wann passiert und was es kostet.
04
Es geht los
Zu den vereinbarten Zeiten bin ich da. Änderungen sind möglich — sprechen Sie mich einfach an.
Kosten & Erstattung
Bis zu 131 € im Monat stehen Ihnen zu.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben in der häuslichen
Pflege Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI — bis zu
131 € monatlich, also 1572 € im Jahr.
Das Geld ist zweckgebunden und kann unter anderem für nach Landesrecht anerkannte
Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Nicht genutztes Guthaben verfällt
Nicht ausgeschöpfte Beträge gehen automatisch ins folgende Kalenderhalbjahr über — ohne
Antrag. Reste aus dem Vorjahr verfallen zum 30. Juni. Wer früh im Jahr startet, nutzt sein Budget vollständig.
Kein Pflegegrad?
Dann sind die privaten Premiumleistungen als Selbstzahler möglich. Zusätzlich lassen
sich haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG steuerlich geltend machen — 20 % der
Arbeitskosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr.
Ehrlich zur Abrechnung
Die Anerkennung nach der UntAngLVO M-V ist beantragt. Sobald sie vorliegt, ist die Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI möglich. Bis dahin sage ich es lieber klar, als etwas zu versprechen, das noch aussteht.
Einzugsgebiet
Ribnitz-Damgarten und Umgebung.
Rund um die Boddenküste und den Darß — alle Orte im Umkreis von rund 15 Kilometern. Ihr
Ort ist nicht dabei? Fragen Sie einfach — oft lässt sich das einrichten.
Ribnitz-Damgarten
Graal-Müritz
Marlow
Dierhagen
Wustrow
Ahrenshoop
Gelbensande
Saal
Ahrenshagen
Löbnitz
Trinwillershagen
Dettmannsdorf
Fuhlendorf
Schlemmin
Semlow
Lüdershagen
Anfahrt fair geregelt: Die Anfahrt wird als Einsatzzeit
erfasst — es wird Zeit abgerechnet, keine Kilometer.
Alle Orte im Einzugsgebiet — von A wie Ahrenshagen bis W wie Wustrow
Ahrenshagen
Ahrenshoop
Allerstorf
Alt Gutendorf
Altenwillershagen
Altheide
Balkenkoppel
Barnstorf
Bartelshagen I
Bartelshagen II
Beiershagen
Blankenhagen
Borg
Brünkendorf
Brunstorf
Buchenhorst
Carlsruhe
Dammerstorf
Dändorf
Daskow
Dettmannsdorf
Dierhagen
Dierhagen Dorf
Divitz-Spoldershagen
Ehmkenhagen
Fahrenhaupt
Freudenberg
Fuhlendorf
Gelbensande
Graal-Müritz
Gresenhorst
Hermannshof
Hessenburg
Hirschburg
Jahnkendorf
Kiebitzberg
Klockenhagen
Kloster Wulfshagen
Kölzow
Körkwitz
Körkwitz Dorf
Kronsberg
Kuhlrade
Kückenshagen
Langendamm
Langenhanshagen
Löbnitz
Lüdershagen
Mandelshagen
Marlow
Martenshagen
Michaelsdorf
Neuendorf-Heide
Neuenlübke
Neuhaus
Niehagen
Pantlitz
Petersdorf
Pütnitz
Ribnitz-Damgarten
Rostocker Wulfshagen
Saal
Schlemmin
Schulenberg
Semlow
Spoldershagen
Tressentin
Tribohm
Trinwillershagen
Willershagen
Wilmshagen
Wöpkendorf
Wustrow
Häufige Fragen
Das werde ich oft gefragt.
Was genau ist Alltagsbegleitung — und was ist es nicht?
Alltagsbegleitung heißt: Zeit, Begleitung und Entlastung im Alltag. Spaziergänge, Arztbesuche, Einkäufe, Gespräche, Haushaltsorganisation. Was ich ausdrücklich nicht anbiete: Grundpflege, Behandlungspflege und 24-Stunden-Betreuung. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig — bei Bedarf sage ich Ihnen gern, an wen Sie sich wenden können.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Für die anerkannten Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI ja — ab Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad können Sie die privaten Premiumleistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen; die anerkannten Leistungen werden im Paket dann vollständig durch private Premiumleistungen ersetzt.
Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben in der häuslichen Pflege Anspruch auf bis zu 131 Euro monatlich. Das Geld ist zweckgebunden und kann unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge gehen automatisch ins folgende Kalenderhalbjahr über und verfallen zum 30. Juni des Folgejahres.
Wie weit fahren Sie?
Mein Einzugsgebiet umfasst Ribnitz-Damgarten und alle Orte im Umkreis von rund 15 Kilometern — von Graal-Müritz über Marlow, Dierhagen, Wustrow und Ahrenshoop bis Saal, Löbnitz, Trinwillershagen und Semlow. Die vollständige Ortsliste finden Sie im Abschnitt Einzugsgebiet. Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie einfach — oft lässt sich das einrichten.
Bieten Sie auch Fahrten an?
Ja. Als Teil der Alltagsbegleitung begleite ich Sie zu Terminen, Einkäufen oder besonderen Anlässen — hin, dabei, zurück. Diese Begleitfahrten sind ausschließlich für meine eigenen Kundinnen und Kunden bestimmt. Es handelt sich nicht um Taxi- oder Krankenfahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Wie wird die Anfahrt berechnet?
Die Anfahrt wird als dokumentierte Einsatzzeit erfasst. Es wird also Zeit abgerechnet, keine Kilometer. Das ist transparent und für alle Orte im Einzugsgebiet nach der gleichen Regel.
Was passiert, wenn wir mehr Zeit brauchen als im Paket enthalten ist?
Zusätzliche Einsatzzeit wird minutengenau abgerechnet — zum Mehrzeit-Stundensatz des gewählten Pakets. Mehrstunden sind möglich, soweit es sich organisatorisch einrichten lässt. Sie erfahren die Konditionen vorab im Erstgespräch, es gibt keine Überraschungen auf der Rechnung.
Und wenn Sie krank sind oder Urlaub haben?
Geplante Abwesenheiten kündige ich rechtzeitig an, damit Sie sich darauf einstellen können. Bei kurzfristigem Ausfall melde ich mich so früh wie möglich und wir finden gemeinsam eine Lösung für den Termin.
Kostet das Erstgespräch etwas?
Nein. Das Kennenlernen bei Ihnen zu Hause ist kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden danach in Ruhe, ob und wie es weitergeht.
Kontakt
Reden wir — ganz in Ruhe.
Am liebsten anrufen? Lieber schreiben? Oder soll ich Sie zurückrufen? Suchen Sie sich
aus, was für Sie passt. Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist kostenlos und
unverbindlich.